Prophylaxe Master PAR-Patienten

Nach diesem Kurs können Sie:

Inhalte des Kurses

  • Ihr individuelles Prophylaxekonzept für PAR-Patienten in die Praxis integrieren

    Die PAR-Behandlungsstrecke ist gut bewertet. Mit der PAR Prophylaxe bieten Sie, neben der S3 Leitlinie, Patienten mit einer sehr milden PAR eine Möglichkeit an um die meist intensive PAR Behandlung herum zu kommen an.

    • Was müssen wir konzeptionell beachten?
    • Welche Rollen spielen Arbeitsorganisation und Ausstattung?
    • Wie kommunizieren wir unser Konzept?
  • PAR-Patienten eine individuelle Prophylaxe anbieten

    Die Parodontitis ist eine Volkskrankheit, die bis heute den Ruf genießt, sehr unangenehm zu sein. Bieten Sie Ihren Patienten nach erfolgreicher PAR-Behandlungsstrecke oder Patienten mit einer milden bzw. moderaten PAR eine hochwertige PAR-Prophylaxe mit langfristigen engmaschigem Recall (PAR-Konzept + Prophylaxe Master PAR). 

    • Wie erfolgt die Überleitung in die Prophylaxe?
    • Was beinhaltet eine PAR-Prophylaxe und was müssen wir beachten?
    • Welche Zusatzleistungen können wir unseren PAR-Patienten anbieten?
  • Leistungen richtig dokumentieren und abrechnen

    Sie bieten Ihren Patienten eine hochwertige PAR-Prophylaxe mit zuzahlungspflichtigen (obligatorischen) Zusatzleistungen und schöpfen Sie das Abrechnungspotenzial voll aus. 

    • Wie dokumentiere ich richtig und regresssicher?
    • Welche Abrechnungspositionen stehen uns zur Verfügung?
    • Wie vermeide ich Honorarverluste?

Dieser Kurs ist geeignet für:

Investieren Sie in die Zukunft Ihrer Praxis

zzgl. MwSt.

Voraussetzungen:

Fortbildungspunkte:

Abschlusstest:

Kursdauer:

Dieser Kurs ist für 4 Wochen ab Kaufdatum für Sie verfügbar.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Vorkenntnisse sind für die Kurse notwendig?

    Für die Teilnahme an den Kursen sind keine Vorkenntnisse notwendig. Bei aufeinander aufbauenden Kursen, wie z. B. Prophylaxe Basis und Prophylaxe Master, ist es sinnvoll die vorgeschlagene Reihenfolge der Webinare einzuhalten.
  • Wie lange sind die Kurse nach Kauf verfügbar?

    Die Kurse stehen ab dem Kauf 30 Tage ohne Einschränkungen zur Verfügung. Bei einigen Bundles oder umfangreichen Kursen kann die Verfügbarkeit länger sein.
  • Was passiert mit den Downloads nach Ablauf der Verfügbarkeit

    Die zur Verfügung stehenden Dokumente und Tools stehen während der Verfügbarkeit unbeschränkt zum Download zur Verfügung. Mit Ablauf der 30 Tagen können keine Dokumente mehr heruntergeladen werden. Die bereits heruntergeladenen Dokumente verbleiben selbstverständlich bei Ihnen.
  • Sind die Kurse zertifiziert?

    Ja, die meisten Kurse sind bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zertifiziert. Die Veranstaltung findet nach den Leitsätzen und der Punktebewertung von BZÄK und DGZMK statt und dies wird auch in den Zertifikaten ausgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: Zahl der Fortbildungspunkte, die vom Veranstalter auf der Grundlage der Punktebewertung von BZÄK/DGZMK vergeben werden: - 1 Punkt pro Fortbildungsstunde (45 Minuten) - 1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung Bei nicht zertifizierten Kursen erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.
  • Wie erhalte ich mein Zertifikat?

    Bei zertifizierten Kursen erfolgt eine schriftliche Lernkontrolle in Form eines kurzen Tests mit Multiple Choice Fragen, der beliebig oft wiederholt werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss steht Ihnen Ihr Zertifikat mit den entsprechenden Punkten zum Download bereit. Bei nicht-zertifizierten Kursen erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat automatisch nach Abschluss der letzten Lektion.
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

    Die Kurse können bequem per Paypal, Sofortüberweisung, Kreditkarte, GooglePay, ApplePay oder auf Rechnung bezahlt werden.
  • Kann ich die Kursgebühren steuerlich geltend machen?

    Ja, Fortbildungen sind Investitionen in die berufliche Zukunft. Deshalb akzeptiert das Finanzamt die Fortbildungskosten, die für Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse anfallen, in der Regel in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten. Dies gilt auch für Onlineveranstaltungen.
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